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Ein PV- oder Speicher-Projekt prüfen: sechs Felder, die zählen

Diese Seite ist eine Arbeitsanleitung. Sie funktioniert bei jedem Anbieter — auch bei uns. Wer sie ernst nimmt, stellt Fragen, die ein schwaches Projekt nicht übersteht.

Warum du selbst prüfen musst

Weil du Eigentümer wirst. Bei einem Direktinvestment erwirbst du eine konkret abgegrenzte Anlage als bewegliches Wirtschaftsgut — und damit trägst du die unternehmerischen Chancen und Risiken selbst. Es gibt keinen Verwalter, der zwischen dir und dem Projekt steht und im Zweifelsfall haftet.

Das ist der Preis für die steuerliche Wirkung. Genau die Eigenschaft, die den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG überhaupt erst möglich macht — dass du ein Wirtschaftsgut in deinem Betriebsvermögen hältst und nicht einen Anteil an gemeinschaftlich verwaltetem Vermögen —, ist auch die, die dir die Prüfpflicht zuschiebt.

Jede seriöse Anbieterprüfung ersetzt deine nicht. Sie soll sie möglich machen: indem sie dir die Unterlagen in die Hand gibt, mit denen du, dein Steuerberater und deine Bank selbst nachrechnen könnt. Ein Anbieter, der seine eigene Prüfung als ausreichend darstellt, hat dich falsch verstanden — oder du ihn.

Die folgenden sechs Felder sind die, die wir vor jeder Vermarktung durchgehen. Wir schreiben sie hier aus, damit du dieselbe Liste bei jedem Angebot anlegen kannst.

1 · Projekt und Netz

Hier entscheidet sich, ob das Projekt real ist. Ein Solarpark auf dem Papier und ein Solarpark am Netz trennen mitunter Jahre — und ein IAB, dessen Frist abläuft.

Was du verlangen solltest:

  • Die Netzanschlusszusage des Netzbetreibers, schriftlich, mit Datum und Anschlusspunkt. Nicht: eine Absichtserklärung.
  • Die Genehmigungslage — welche Genehmigungen liegen vor, welche stehen aus, welche Fristen hängen daran.
  • Grundstücks- und Nutzungsrechte: Pacht- oder Kaufverträge mit Laufzeit, Verlängerungsoptionen und Regelungen für den Rückbau.
  • Den tatsächlichen Umsetzungsstand, belegbar. Bei einer bestehenden Anlage: Datum der Inbetriebnahme und Betriebsdaten seither.

Die Frage, die das Feld auf den Punkt bringt: Ist die Anlage schon am Netz — und wenn nein, was genau fehlt noch?

2 · Technik

Technik entscheidet über die Erträge der nächsten zwanzig Jahre, wird aber in Verkaufsunterlagen oft auf Herstellernamen reduziert.

Was du verlangen solltest:

  • Das Anlagenkonzept: Module, Wechselrichter, bei Speichern die Zelltechnologie, Kapazität und die zulässige Zyklenzahl.
  • Den Garantieumfang im Wortlaut — Produktgarantie und Leistungsgarantie sind zwei verschiedene Dinge mit verschiedenen Laufzeiten.
  • Die EPC-Struktur: Wer baut, wer haftet für Mängel, wie lange, und wie ist diese Haftung besichert.
  • Die angesetzte Degradation — also der jährliche Leistungsverlust. Eine Kalkulation ohne Degradationsannahme ist keine Kalkulation.

3 · Wirtschaftlichkeit

Das aufwendigste Feld und das, in dem sich seriöse von optimistischen Angeboten am deutlichsten trennen.

Was du verlangen solltest:

  • Ein Erlösgutachten eines unabhängigen Dritten, nicht eine Hausrechnung des Anbieters.
  • Backtests: Wie hätte sich das Vermarktungsmodell in den vergangenen Jahren geschlagen — auch in den schlechten?
  • Die Betriebskosten vollständig: Betriebsführung, Wartung, Versicherung, Pacht, Direktvermarktungsentgelte, Rückstellungen für Rückbau und Komponententausch.
  • Eine Sensitivitätsrechnung. Was passiert bei 20 Prozent niedrigeren Strompreisen? Bei höheren Netzentgelten? Wenn eine Kalkulation nur ein einziges Szenario zeigt, zeigt sie das Wunschszenario.

Die Frage, die hier am meisten verrät: Bei welchem Strompreis rechnet sich das Projekt nicht mehr? Wer darauf keine Zahl nennen kann, hat es nicht durchgerechnet.

4 · Vertragsstruktur

Was du erwirbst, steht nicht im Prospekt, sondern im Vertrag. Und im Zweifel gilt ausschließlich der Vertrag.

Was du verlangen solltest:

  • Den Kaufvertrag im Entwurf, vollständig, vor jeder Reservierung — nicht erst zur Unterschrift.
  • Die Regelung zum Eigentumsübergang: Woran genau erwirbst du Eigentum, wann geht es über, und wie ist die Anlage abgegrenzt und identifizierbar?
  • Betriebsführungs- und Vermarktungsvertrag mit Laufzeit, Kündigungsrechten und Vergütung.
  • Versicherungsumfang und -nachweis.
  • Deine Rechte, wenn ein Beteiligter ausfällt: Was passiert bei Insolvenz des Betriebsführers, des Vermarkters, des Anbieters?

Ein Hinweis, der sich bewährt hat: Lass den Kaufvertrag von einem eigenen Anwalt prüfen, nicht von einem, der dir empfohlen wurde.

5 · Steuerliche Struktur

Die steuerliche Wirkung ist der Grund, aus dem viele überhaupt hinschauen — und der Punkt, an dem am meisten schiefgeht.

Was du verlangen solltest:

  • Eine nachvollziehbare Begründung, warum die Konstruktion ein Direktinvestment ist und keine Beteiligung an gemeinschaftlichem Vermögen. Davon hängt § 7g ab.
  • Eine Einschätzung zu § 15b EStG: Handelt es sich um ein Steuerstundungsmodell? Wenn ja, wären Verluste nur mit späteren Gewinnen aus derselben Quelle verrechenbar.
  • Die Darstellung der Gewinnerzielungsabsicht über die Laufzeit.
  • Die Angabe, wer die steuerliche Struktur geprüft hat — und die Klarstellung, dass die individuelle Beratung nicht vom Anbieter kommt.

Bei uns wird dieses Feld gemeinsam mit Prof. Dr. Falko Tappen und seinem Team geprüft. Die individuelle steuerliche Beratung erfolgt nicht durch GreenLife selbst — sie gehört zu deinem Steuerberater, und zwar bevor du unterschreibst.

6 · Finanzierung

Typisch sind rund 20 Prozent Eigenkapital und 80 Prozent projektbezogene Finanzierung. Ob das trägt, entscheidet keine Verkaufsunterlage.

Was du verlangen solltest:

  • Unterlagen in einer Form, die deine Hausbank prüfen kann. Wenn eine Bank die Kalkulation nicht nachvollziehen kann, ist das ein Befund über die Kalkulation.
  • Klarheit darüber, dass die Kreditentscheidung immer bei der finanzierenden Bank liegt — nicht beim Anbieter.
  • Eine Rechnung, die auch mit höheren Anschlusszinsen noch funktioniert.

Was im Datenraum liegen muss

Eine kurze Liste zum Abhaken. Fehlt mehr als ein Punkt, frag nach — und wenn die Antwort ausweicht, ist das die Antwort.

UnterlageWofür du sie brauchst
Kaufvertrag (Entwurf)Was du rechtlich erwirbst
NetzanschlusszusageOb das Projekt real ist
GenehmigungenOb es umgesetzt werden darf
Grundstücks- oder PachtvertragOb es stehen bleiben darf
Erlösgutachten und BacktestsOb die Erträge plausibel sind
Wirtschaftlichkeitsberechnung mit SensitivitätOb es auch schlecht funktioniert
Betriebsführungs- und VermarktungsvertragWer es betreibt und zu welchem Preis
VersicherungsnachweisWas abgedeckt ist — und was nicht
Technische Datenblätter und GarantienWas hält und wie lange
Steuerliche EinordnungGrundlage für deinen Steuerberater

Diese Unterlagen sollten dir vor der Entscheidung vorliegen, nicht danach. Und sie sollten weitergegeben werden dürfen — an deinen Steuerberater, deinen Anwalt und deine Bank.

Rote Flaggen

  • Zeitdruck ohne Sachgrund. Gesetzliche Fristen und begrenzte Projektvolumina sind echte Gründe. Ein Countdown auf einer Website ist keiner.
  • Renditen ohne Annahmen. Eine Prozentzahl ohne die Rechnung dahinter ist eine Behauptung.
  • Vermischte Zahlen. Wenn gemessene Ist-Daten und prognostizierte Werte in derselben Tabelle ohne Kennzeichnung stehen, ist das entweder Nachlässigkeit oder Absicht. Beides ist ein Grund nachzufragen.
  • Garantierte Erträge. Bei einem Sachwert mit Marktbezug gibt es die nicht. Wer sie zusagt, verkauft etwas anderes, als er behauptet.
  • Keine Unterlagen vor der Reservierung. Prüfen kann man nur, was man gesehen hat.
  • Der Steuereffekt steht im Mittelpunkt. Er ist der Einstieg, nicht das Produkt. Trägt die Investition ohne ihn nicht, ist sie keine.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine ordentliche Prüfung?

Rechne mit zwei bis sechs Wochen, wenn Steuerberater, Anwalt und Bank parallel arbeiten. Wer dir weniger Zeit lässt, nimmt dir die Prüfung.

Kann mein Steuerberater die Unterlagen bekommen?

Er muss sie bekommen. Ein Datenraum, der nicht an Berater weitergegeben werden darf, ist für ein Direktinvestment untauglich — die steuerliche Beurteilung ist ohne die Verträge nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieterprüfung und eigener Prüfung?

Die Anbieterprüfung entscheidet, ob ein Projekt überhaupt gezeigt wird. Deine Prüfung entscheidet, ob es zu dir passt. Die erste ersetzt die zweite nicht, weil der Anbieter deine Steuersituation, deinen Zeithorizont und deine Liquiditätslage nicht kennt.

Woran erkenne ich, ob es wirklich ein Direktinvestment ist?

Am Kaufvertrag. Er muss ein konkret abgegrenztes, identifizierbares Wirtschaftsgut bezeichnen, das in dein Eigentum übergeht — mit eigener Zuordnung, eigener Messung und eigener Abrechnung. Steht dort eine Quote an einem Gesamtvermögen, ist es keines.

Muss ich die Anlage besichtigen können?

Bei einer bestehenden Anlage ist eine Besichtigung ein gutes Zeichen und selten ein Problem. Wichtiger als der Augenschein sind allerdings die Betriebsdaten: Verfügbarkeit, spezifischer Ertrag und Performance Ratio über einen belegten Zeitraum.


Die Liste gegen ein konkretes Projekt halten

Im Erstgespräch gehen wir die sechs Felder an einem realen Projekt durch — mit den Unterlagen, die du danach mitnimmst. Passt es nicht, sagen wir das auch dann, wenn ein Abschluss möglich wäre.

Erstgespräch anfragen

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Anlageberatung dar. Maßgeblich sind allein das projektbezogene Exposé und das Vertragswerk. Zuletzt geprüft am 8. September 2026 · Redaktion GreenLife Investment.