Warum eine Abfindung teuer ist
Der deutsche Einkommensteuertarif steigt mit dem Einkommen. Wer in einem Jahr deutlich mehr verdient als sonst, zahlt auf den zusätzlichen Betrag den höchsten für ihn geltenden Satz — bei größeren Abfindungen regelmäßig 42 %, ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen 45 %, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Das ist der Konstruktionsfehler aus Sicht des Empfängers: Die Abfindung soll den Verlust des Arbeitsplatzes über Jahre ausgleichen. Versteuert wird sie, als wäre es dauerhaft so viel geworden.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG
Gegen genau diesen Effekt gibt es eine Vorschrift. § 34 Abs. 1 EStG sagt sinngemäß: Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, beträgt die darauf entfallende Einkommensteuer das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Steuer auf das Einkommen ohne diese Einkünfte und der Steuer auf dasselbe Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.
In verständlicher Form: Es wird so gerechnet, als verteile sich die Abfindung auf fünf Jahre — allerdings nur für die Ermittlung des Steuersatzes. Versteuert wird trotzdem alles im Zuflussjahr.
Was dabei oft überschätzt wird: Die Fünftelregelung wirkt umso weniger, je höher das übrige Einkommen schon ist. Wer mit seinem normalen Einkommen bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt, bei dem ändert das zusätzliche Fünftel am Grenzsteuersatz kaum noch etwas. Die Entlastung ist real, aber sie ist kein Freibetrag.
Was sich 2025 geändert hat
Bis einschließlich 2024 durfte der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen — die Abfindung kam also von vornherein mit geringerem Abzug auf dem Konto an. Diese Möglichkeit ist entfallen: § 39b EStG sieht sie nicht mehr vor.
Praktisch heißt das seither:
- Der Arbeitgeber behält die volle Lohnsteuer ein.
- Die Entlastung nach § 34 EStG kommt erst mit der Einkommensteuererklärung — also Monate später, im Regelfall im Folgejahr.
- Wer die Erklärung nicht abgibt, bekommt sie überhaupt nicht.
Die praktische Folge, an die kaum jemand denkt: Zwischen Auszahlung und Erstattung liegt eine Lücke von vielen Monaten. Wer in dieser Zeit über den Nettobetrag verfügt, der auf dem Konto liegt, plant mit einer Zahl, die zu niedrig ist. Wer über den Bruttobetrag plant, mit einer, die zu hoch ist. Beides führt zu falschen Entscheidungen — und beides lässt sich vermeiden, indem man vorher rechnet.
Die Bedingung: Zusammenballung
Die Fünftelregelung gilt nicht automatisch für jede Zahlung, die „Abfindung" heißt. Sie setzt außerordentliche Einkünfte voraus — bei Abfindungen typischerweise eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG, die zu einer Zusammenballung von Einkünften führt.
Daran scheitert es in der Praxis vor allem in zwei Fällen: wenn die Abfindung über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird, und wenn sie so gering ist, dass sie die weggefallenen Einnahmen nicht übersteigt. Beides sind Punkte, die vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag geklärt gehören — danach ist die Gestaltung vorbei.
Wo eine Investition ansetzt
Die Fünftelregelung senkt den Steuersatz auf die Abfindung. Ein anderer Hebel setzt eine Stufe früher an, nämlich beim zu versteuernden Einkommen selbst: Wer einen Betrieb hat oder gründet und dort eine begünstigte Investition plant, kann nach § 7g EStG einen Investitionsabzugsbetrag bilden — bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, gedeckelt auf 200.000 € je Betrieb.
Weil beide Größen im selben Veranlagungszeitraum zusammenkommen, greifen sie ineinander: Der Abzugsbetrag mindert das Einkommen, auf das der Tarif angewendet wird — und damit auch die Bemessungsgrundlage, aus der die Fünftelregelung ihren Vergleich bildet.
Hier ist Vorsicht angebracht, und zwar echte: Das Zusammenspiel von § 34 und § 7g ist keine Formel, die man im Kopf ausrechnet. Es hängt an der Höhe der Abfindung, am übrigen Einkommen, an der Veranlagungsart und daran, ob überhaupt ein Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ob und wie stark der Effekt in deinem Fall eintritt, gehört vor die Entscheidung — und in die Hände deines Steuerberaters, nicht in die eines Anbieters.
Die Größenordnung des § 7g-Hebels kannst du mit unserem IAB-Rechner überschlagen. Er rechnet mit dem Tarif 2026 und legt alle Annahmen offen — die Fünftelregelung bildet er bewusst nicht ab, weil sie ohne die konkreten Zahlen deines Falls nur Scheingenauigkeit erzeugen würde.
Der Zeitpunkt entscheidet
Steuerlich zählt das Jahr, in dem die Abfindung zufließt. Das ist der Ankerpunkt, um den herum alles andere geplant werden muss:
| Zeitpunkt | Worum es geht |
|---|---|
| Vor dem Aufhebungsvertrag | Auszahlungszeitpunkt und Zusammenballung. Eine über zwei Jahre verteilte Zahlung kann die Fünftelregelung kosten. |
| Im Zuflussjahr | Ein Investitionsabzugsbetrag wirkt in dem Jahr, für das er gebildet wird. Er muss also in die Steuererklärung dieses Jahres. |
| Bis zum Ablauf der Investitionsfrist | Die geplante Investition muss tatsächlich erfolgen. Sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und die Steuer nach § 233a AO verzinst. |
| Mit der Steuererklärung | Erst hier kommt die Entlastung aus § 34 EStG an — beim Lohnsteuerabzug ist sie nicht mehr vorgesehen. |
Wer einen Investitionsabzugsbetrag bildet, braucht am Ende eine Investition, die innerhalb der Frist wirklich fertig wird. Woran man das vorher erkennt, steht in unserer Projektprüfung. Und was im ungünstigen Fall passieren kann, in den Risikohinweisen — ein Direktinvestment ist unternehmerisch, ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Häufige Fragen
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Voll im Jahr des Zuflusses, nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif. Weil der Tarif mit dem Einkommen steigt, trifft eine Abfindung regelmäßig den höchsten für den Empfänger geltenden Satz. Eine Entlastung kann sich aus der Fünftelregelung nach § 34 EStG ergeben.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Nach § 34 Absatz 1 EStG beträgt die auf außerordentliche Einkünfte entfallende Einkommensteuer das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Steuer auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen und der Steuer auf dieses Einkommen zuzüglich eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte. Für die Ermittlung des Steuersatzes wird also so gerechnet, als verteilte sich die Zahlung auf fünf Jahre; versteuert wird sie trotzdem im Zuflussjahr.
Warum wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber berücksichtigt?
Die Berücksichtigung bereits beim Lohnsteuerabzug ist in § 39b EStG nicht mehr vorgesehen. Der Arbeitgeber behält deshalb die volle Lohnsteuer ein, und die Entlastung nach § 34 EStG kommt erst mit der Einkommensteuererklärung — wer keine abgibt, erhält sie nicht.
Wann gilt die Fünftelregelung für eine Abfindung nicht?
Wenn es an der Zusammenballung von Einkünften fehlt. Typische Fälle sind eine über mehrere Jahre verteilte Auszahlung und eine Abfindung, die die weggefallenen Einnahmen nicht übersteigt. Beides sollte vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag geklärt sein.
Kann ich eine Abfindung mit dem Investitionsabzugsbetrag verbinden?
Wenn ein Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und eine begünstigte Investition geplant ist, kann im selben Veranlagungszeitraum ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet werden. Er mindert das zu versteuernde Einkommen, auf das der Tarif angewendet wird. Ob und wie stark der Effekt eintritt, hängt vom Einzelfall ab und gehört zum Steuerberater.
Welche Frist muss ich nach Bildung eines Investitionsabzugsbetrags beachten?
Die geplante Investition muss innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich durchgeführt werden. Unterbleibt sie, wird der Abzugsbetrag rückwirkend im Abzugsjahr aufgelöst, die Steuer nachgefordert und nach § 233a AO verzinst.
Vor der Unterschrift rechnen, nicht danach
Wenn eine Abfindung ansteht oder gerade geflossen ist, lohnt sich ein Gespräch früh — solange Auszahlungszeitpunkt und Jahreswechsel noch Spielraum lassen. Wir ordnen deine Lage ein und sagen dir auch, wenn eine Investition in deinem Fall nicht das richtige Mittel ist.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Anlageberatung dar. GreenLife ist keine Steuerberatungsgesellschaft; die steuerliche Beurteilung deines Falls trifft dein Steuerberater, die abschließende Entscheidung die Finanzverwaltung. Rechtsstand und Fundstellen am 11. September 2026 gegen den Gesetzestext geprüft · Redaktion GreenLife Investment.
