Warum Netzentgelte hier alles entscheiden
Ein Batteriespeicher verdient an der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Er nimmt Strom aus dem Netz, wenn er billig ist, und gibt ihn zurück, wenn er teuer ist. Das Netz benutzt er dabei zweimal.
Netzentgelte fallen normalerweise bei der Entnahme aus dem Netz an — also genau bei dem Vorgang, mit dem der Speicher seinen Rohstoff einkauft. Ohne Sonderregel würde ein Speicher damit für denselben Strom doppelt Netzkosten tragen: einmal beim Einspeisen durch den Erzeuger, einmal beim Zwischenlagern. Das ist der Grund für die gesetzliche Freistellung — nicht Förderung, sondern die Vermeidung einer doppelten Belastung.
Warum das für dich als Investor zählt: Netzentgelte sind keine Nebenkosten, sondern ein Posten, der über die Wirtschaftlichkeit entscheidet. Ein Projekt, das die Freistellung hat, und eines, das sie nicht hat, sind zwei verschiedene Investments — auch wenn Technik und Standort identisch aussehen.
Die Befreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG
Die Regel steht im Energiewirtschaftsgesetz. Sinngemäß:
- Nach dem 31. Dezember 2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
- die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden,
- sind 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt —
- und zwar hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie.
Die Freistellung gilt nur, wenn der Strom aus einem Transport- oder Verteilernetz entnommen und die zurückgewonnene Energie zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz eingespeist wird. Genau das ist die Betriebsweise eines Großspeichers am Markt.
Wortlaut: § 118 Abs. 6 Sätze 1 und 3 EnWG, abgerufen am 11. September 2026 von gesetze-im-internet.de.
Die Frist: 4. August 2029
Die 18 Jahre laufen ab dem 4. August 2011. Daraus ergibt sich das Datum, das in der Branche derzeit alles bestimmt: Anlagen, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, bekommen die Freistellung — spätere nicht.
Und weil die Freistellung ab Inbetriebnahme 20 Jahre läuft, entscheidet dieses eine Datum über zwei Jahrzehnte Kostenstruktur. Ein Speicher, der im Juli 2029 ans Netz geht, ist bis 2049 freigestellt. Einer, der im September 2029 fertig wird, zahlt von Beginn an.
Das macht den Netzanschluss zur eigentlichen Währung. Ein Projekt mit gesicherter Anschlusszusage und belastbarem Bautermin ist etwas anderes als ein Projekt mit einer Anschlussanfrage. Deshalb fragen wir bei jeder Prüfung zuerst nach dem Anschluss und erst danach nach der Technik — und deshalb ist ein Fertigstellungstermin im Vertrag mehr wert als eine Renditeprognose daneben.
Der Baukostenzuschuss
Freistellung von den laufenden Netzentgelten heißt nicht, dass der Netzanschluss nichts kostet. Für die Herstellung des Anschlusses und für die bereitgestellte Leistung verlangen Netzbetreiber einen Baukostenzuschuss — eine einmalige Zahlung, die sich nach der angemeldeten Leistung richtet und bei Projekten dieser Größenordnung erheblich ausfällt.
Für dich als Käufer sind daran drei Dinge wichtig:
- Ist er bezahlt oder steht er noch aus? Ein unbezahlter Baukostenzuschuss ist eine Verbindlichkeit, die entweder im Kaufpreis steckt oder später auf dich zukommt.
- Wer trägt eine Nachforderung? Erhöht sich die Anschlussleistung oder ändert der Netzbetreiber seine Berechnung, kann nachgefordert werden. Der Vertrag sollte sagen, wer das trägt.
- Was passiert bei Rückabwicklung? Wird das Projekt nicht gebaut, ist die Frage, ob und in welcher Höhe der Zuschuss erstattet wird.
Was die AgNes-Reform ändern kann
Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer Neuordnung der Netzentgelte für Strom — das Verfahren heißt AgNes, Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob und wie sich Erzeugungsanlagen, Speicher und Elektrolyseure künftig an den Netzkosten beteiligen.
Stand September 2026: Das Verfahren läuft. Ein Festlegungsentwurf liegt vor, die Konsultation ist im Gange, und die Behörde hat angekündigt, die Rahmenfestlegung zum Ende des Jahres 2026 zu treffen. Für Speicher werden Regelungen diskutiert, die an das Auslaufen der gesetzlichen Freistellung anschließen.
Was daraus für ein Projekt folgt, das du heute kaufst: Solange die Festlegung nicht getroffen ist, steht das Ergebnis nicht fest — und niemand, der dir heute ein Projekt anbietet, kann dir sagen, wie die Netzentgelte für Speicher ab 2029 aussehen. Wer es trotzdem behauptet, überschreitet, was er wissen kann. Die belastbare Aussage lautet: Eine Anlage mit Inbetriebnahme vor dem 4. August 2029 hat für 20 Jahre eine gesetzliche Freistellung, die auf einer Vorschrift beruht und nicht auf einer Prognose.
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung heißt das: Lass dir zeigen, mit welchen Netzkosten kalkuliert wurde und ab wann. Eine Rechnung, die über die gesamte Laufzeit mit null Netzentgelten arbeitet, ohne das Ende der Freistellung zu berücksichtigen, ist zu optimistisch — auch wenn sie im ersten Jahrzehnt stimmt.
Was du am Projekt prüfen solltest
| Frage | Worauf du achten musst |
|---|---|
| Liegt eine verbindliche Netzanschlusszusage vor? | Eine Zusage mit Leistung, Netzebene und Termin — nicht eine Anfrage und keine Absichtserklärung. |
| Wann ist die Inbetriebnahme geplant? | Mit Puffer zum 4. August 2029. Ein Termin im Frühjahr 2029 ohne Reserve ist ein Risiko, kein Plan. |
| Ist der Baukostenzuschuss bezahlt? | Zahlungsbeleg oder Regelung im Kaufvertrag. Und: Wer trägt eine Nachforderung? |
| Womit rechnet die Wirtschaftlichkeit nach Ablauf der Freistellung? | Eine Annahme muss da sein. Fehlt sie, ist die Rechnung nur für die ersten 20 Jahre eine Rechnung. |
| Was passiert bei Verzögerung? | Vertragliche Folgen einer verspäteten Inbetriebnahme — Rücktrittsrecht, Minderung, Entschädigung. |
Die ersten beiden Fragen gehören in das Feld „Projekt und Netz" unserer Projektprüfung, die letzte in das Feld „Vertragsstruktur".
Häufige Fragen
Sind Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?
Ja, unter Bedingungen. Nach § 118 Absatz 6 EnWG sind nach dem 31. Dezember 2008 neu errichtete Stromspeicher, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt — bezogen auf die zu speichernde Energie.
Bis wann muss ein Speicher in Betrieb gehen, um die Befreiung zu bekommen?
Die 18-Jahres-Frist läuft ab dem 4. August 2011 und endet damit am 4. August 2029. Anlagen, die bis dahin in Betrieb gehen, erhalten die Freistellung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme; spätere Anlagen nicht.
Was ist ein Baukostenzuschuss beim Batteriespeicher?
Eine einmalige Zahlung an den Netzbetreiber für die Herstellung des Netzanschlusses und die bereitgestellte Leistung. Sie ist unabhängig von der Befreiung bei den laufenden Netzentgelten und richtet sich nach der angemeldeten Anschlussleistung. Beim Kauf ist zu klären, ob sie bezahlt ist, wer eine Nachforderung trägt und was bei Rückabwicklung geschieht.
Was ist die AgNes-Reform?
AgNes steht für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom, ein Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Neuordnung der Netzentgelte. Darin wird unter anderem behandelt, wie sich Erzeugungsanlagen, Speicher und Elektrolyseure künftig an den Netzkosten beteiligen. Stand September 2026 läuft das Verfahren; die Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 angekündigt.
Was passiert mit den Netzentgelten nach Ablauf der Freistellung?
Das ist derzeit nicht abschließend geregelt und Gegenstand des AgNes-Verfahrens. Für die Bewertung eines Projekts bedeutet das: Die Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte eine nachvollziehbare Annahme für die Zeit nach der Freistellung enthalten. Eine Rechnung, die über die gesamte Laufzeit mit null Netzentgelten arbeitet, ist zu optimistisch.
Warum ist der Netzanschluss beim Speicher-Investment so wichtig?
Weil an ihm zwei Dinge zugleich hängen: ob das Projekt überhaupt gebaut werden kann und ob es die Frist für die 20-jährige Netzentgeltbefreiung erreicht. Ein Projekt mit verbindlicher Anschlusszusage und belastbarem Bautermin ist deshalb anders zu bewerten als eines mit einer bloßen Anschlussanfrage.
Anschluss und Termin an einem konkreten Projekt ansehen
Im Erstgespräch zeigen wir dir die Anschlusszusage und den Bauzeitplan eines realen Projekts — und sagen dir, wie viel Puffer bis zur Frist bleibt. Wenn der Puffer zu knapp ist, sagen wir auch das.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Anlageberatung dar. Der Stand des AgNes-Verfahrens ist der vom September 2026; das Verfahren ist nicht abgeschlossen. Maßgeblich sind allein der Gesetzestext, die Festlegungen der Bundesnetzagentur und das projektbezogene Vertragswerk. Zuletzt geprüft am 11. September 2026 · Redaktion GreenLife Investment.
